MAP-Verstoß
Was ist ein MAP-Verstoß?
Ein MAP-Verstoß liegt vor, wenn ein Wiederverkäufer ein Produkt unterhalb des Minimum Advertised Price bewirbt – der Preisuntergrenze aus der MAP-Richtlinie der Marke. Der genaue Geltungsbereich ist wichtig: MAP regelt den beworbenen Preis; in den meisten Umsetzungen darf ein Händler an der Kasse dennoch günstiger verkaufen, etwa über Preise, die erst im Warenkorb sichtbar werden.
Verstöße schaden Marken auf zwei sich verstärkende Weisen: Sie untergraben die Preiswahrnehmung des Produkts bei Verbrauchern und setzen regelkonforme Händler unter Druck nachzuziehen – eine Spirale, an deren Ende große Händler die Marke auslisten können. Marktplätze verschärfen das Problem, weil anonyme Drittanbieter besonders häufig verstoßen.
Die Durchsetzung läuft über Monitoring-Daten: Automatisierte MAP-Monitoring-Software dokumentiert jeden Verstoß mit einem Screenshot samt Zeitstempel, identifiziert den Händler und verfolgt Wiederholungsfälle. So entsteht die Beweiskette, die Marken für Abmahnungen, Liefersperren oder rechtliche Schritte benötigen, soweit die Richtlinien dies zulassen.
Verwandte Begriffe
- MAP-MonitoringDie Überwachung von Händlerpreisen zur Einhaltung des Minimum Advertised Price.
- UVP (Unverbindliche Preisempfehlung)Der Preis, den ein Hersteller dem Handel für sein Produkt empfiehlt.
- PreismonitoringDie kontinuierliche, automatisierte Überwachung von Produktpreisen bei Wettbewerbern, auf Marktplätzen und über alle Kanäle.